ist unver- in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querula- torisches Verhalten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Allgemeines 5. Organisatorische Änderungen (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstal- (1) Soweit in den Regelungen dieser AGB eine bestimmte tung durch eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird. Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich zur sprachlichen Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für einer Kursleiterin angekündigt wurde. alle Personen unabhängig von Geschlecht, Geschlecht- (2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt sidentität oder Geschlechtszugehörigkeit sowie für juristi- der Veranstaltung ändern. sche Personen. (3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht (2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volks- zu vertretenden Gründen ausfallen (z. B. wegen Erkran- hochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektro- kung einer Kursleiterin), kann sie nachgeholt werden. Ein nischen Datenübermittlung angeboten oder durchgeführt Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstal- werden. tung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 und (3) (3) Studienreisen und Exkursionen, die eine Dritte als Ver- sinngemäß. anstalterin und Vertragspartnerin ausweisen, sind keine Ver- anstaltungen der vhs. In diesen Fällen tritt die vhs nur als 6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs Vermittlerin auf. (1) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankün- (4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (Anmeldungen, Ab- digung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels meldungen, Kündigungen, etc.) bedürfen, soweit sich aus einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl diesen AGB oder dem Verbraucher zustehenden Widerrufs- nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten recht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleich- (2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn wertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn ein nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Kursleiterin) ganz nicht unterschriebenes elektronisch erstelltes Dokument oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das verwendet wird. Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten 2. Vertragsschluss zum Gesamtumfang der Veranstaltung erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere bindlich. wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne (2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochen lang Wert ist. gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag (3) Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 entweder die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber da- (2) zum Rücktritt berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen in- durch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs formieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb das Vertragsangebot abgelehnt hat. einer Frist von 7 Werktagen erstatten. Die Rücktrittsregelungen der Entgeltregelung der Stadt (4) Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB fristlos kün- Bochum für die vhs bleiben unberührt (Abschnitt IV, digen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Ziffer 6, Entgeltregelung der Stadt Bochum). Fällen vor: (3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmelde- • Gemeinschaftswidriges Verhalten schluss angegeben, kann die vhs die verspätet eingehende Anmeldung ablehnen. (4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind ab- weichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden. Der Eintrag in die Teilnahmeliste während einer Veranstaltung gilt als verbindliche Anmel- dung im Sinne dieser AGB. (5) Wichtig: Sie erhalten keine gesonderte Anmelde- bestätigung, werden aber sofort benachrichtigt, wenn kein Platz mehr verfügbar war oder sich Änderungen zu den angegebenen Daten des Kurses ergeben. Wenn Sie keine weitere Nachricht mehr von uns erhalten, ist Ihnen ein Platz im gewünschten Kurs sicher und er findet wie geplant statt. (6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt. 3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden ver- tragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Die vhs kann auf namentliche Nennung der Person bestehen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. (2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspart- nerin betreffenden Regelungen sinngemäß. (3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. (4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilneh- merkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teil- nehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das nicht, kann die Teilnehmerin von der Veran- staltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein An- spruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht. 4. Entgelt (1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der Entgeltre- gelung der Stadt Bochum und der bei Eingang der Anmel- dung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). (2) Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig und soll auch dann gezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe erstattet. Bei besonderen Angeboten, wie z. B. nach der Integra- tionskursverordnung, ist das Entgelt spätestens zum Kurs- beginn zu zahlen. Bei Nichtzahlung verfällt der Anspruch auf die Kursteilnahme. Bei einem Rücktritt durch die Anmeldende gelten die Stor- noregeln der Entgeltregelung der Stadt Bochum für die vhs. Wird das geschuldete Entgelt nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs eine Nachfrist zur Bezahlung setzen, ansonsten setzt das Mahnverfahren der Stadt Bochum ein. • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. Im Fachbereich „SchulabschlussPlus“ wird zusätzlich ein ge- sonderter Weiterbildungsvertrag geschlossen, der die Kün- digungsregeln der AGB ergänzt. 7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin (1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzu- weisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. (2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der er- brachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist. (3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fern- absatzgeschäften) bleibt unberührt. 8. Schadensersatzansprüche (1) Schadensersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die vhs sind, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. (2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (z. B. Durchführung des Lehran- gebotes), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin. • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, ge- genüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der vhs • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Ei- genschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.) • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art Stand Oktober 2025 9. Schlussbestimmungen (1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenan- spruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist. (2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar. (3) Persönliche Angaben (Alter, Geschlecht, u. a.) dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhe- bung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen. 10. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (1) Widerrufsbelehrung (Warenkauf) Sie haben das Recht, innerhalb vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Be- förderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post ver- sandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ab- lauf der Widerrufsfrist absenden. Der Widerruf ist zu richten an: Stadt Bochum, Volkshochschule, 44777 Bochum oder vhs@ bochum.de oder Fax 0234 910-2926. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Liefe- rung als die von uns angebotene, günstigste Standardliefe- rung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mit- teilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns einge- gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrück- lich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurück- erhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, wel- ches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unver- züglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Ver- trages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu über- geben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmit- telbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaf- fenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. (2) Widerrufsbelehrung (Dienstleistung) Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne An- gabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Ver- trag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufs- frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Lebensmittelumlagen werden in keinem Fall erstattet. Der Widerruf ist zu richten an: Stadt Bochum, Volkshochschule, 44777 Bochum oder vhs@ bochum.de oder Fax 0234 910-2926. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Liefe- rung als die von uns angebotene, günstigste Standardliefe- rung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns einge- gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrück- lich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Be- trag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsicht- lich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst- leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.