Buchführung für Unternehmensgründer*innen/Startups/Freiberufler*innen
Kleingewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler*innen sind, unabhängig von der Höhe der Besteuerungsgrundlage, nicht buchführungspflichtig. Dies kann auch für Unternehmensgründer*innen (Startups) und Gewerbetreibende gelten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass man ohne Belege und Aufzeichnungen auskommt. Die Bestandteile einer Rechnung, die Aufbewahrungsfristen und Ablagemöglichkeiten werden erklärt.
Da dem Finanzamt die Betriebseinnahmen nicht nur erläutert, sondern auch alle betrieblich veranlassten Betriebsausgaben nachgewiesen werden müssen, ist eine Belegsammlung für alle Ausgaben mit genauer Bezeichnung der Art der Aufwendung und weiterer Angaben notwendig.
Im Kurs wird erläutert, wann ein Beleg gebucht werden muss und wann nicht.
Die gruppenweise Zusammenfassung aller Betriebseinnahmen und -ausgaben stellt die gesetzlich vorgeschriebene Ergebnisrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder §19 Abs. 1 UStG dar. Außerdem trägt diese Ergebnisrechnung zur Übersicht in der Geschäftsentwicklung bei.
Die verschiedenen Formen der Buchhaltung werden geübt.
Kursnummer | L43645 |
Beginn |
Sa, 8. u. 15. Nov., 9-16.30 Uhr EDV Schulungsraum 1008, vhs im BVZ 12 Tn., 15 Ustd., 79,50 EUR |
Ende | Sa., 15.11.2025, 16:30 Uhr |
Dauer | 2 Termine |
Kursort |
EDV Schulungsraum 1008, vhs im BVZ Gustav-Heinemann-Platz 2-6, 44787 Bochum |
Kursleitung |
Michael Tomath
|
Entgelt | 79,50 € (Ermäßigung möglich) |
Kurstermine 2
– | Datum | Ort |
---|---|---|
1 | Samstag • 08.11.2025 • 09:00 - 16:30 Uhr | Online-Kurs |
2 | Samstag • 15.11.2025 • 09:00 - 16:30 Uhr | Online-Kurs |