Entgelte


Informationen zu Entgeltregelungen und Teilnahmebedingungen

Unsere Entgeltregelung wurde vom Rat der Stadt beschlossen, sie liegt in der ­Ge­schäftsstelle der vhs, Zimmer 1060 im BVZ, aus.

Dort finden Sie auch alles zu den weiteren Teilnahmebedingungen, wie zum Beispiel die Rücktritts­bedin­gungen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten ­Bestimmungen zusammen und erläutern gleichzeitig unsere Regeln.

Unsere Preise

Die Preise für unsere Kurse haben wir auf der Grundlage dieser Entgeltregelung für jeden Kurs einzeln ­errechnet. Sie finden die Preise am Ende der jeweiligen Kursangebote.
Materialkosten werden in der Regel auf die Teilnehmer*innen umgelegt. Dies ist bei den Kursangeboten ausgewiesen.
Für Kurse in unseren EDV-Schulungsräumen wird eine Kostenumlage erhoben. Diese ist bereits im angegebenen Kursentgelt enthalten und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

SEPA

Seit dem 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Dafür müssen IT-Systeme aktualisiert, Dateiformate geändert und SEPA-Lastschriftmandate erteilt werden. SEPA bedeutet wörtlich „Single Euro Payments Area“ (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).

Nach der Umsetzung der EU-Verordnung vom 30. März 2012, sollen dann alle Finanztransaktionen im SEPA-Raum innerhalb eines Tages - und das trotz höherer Sicherheitsstandards - erledigt werden können. Wie alle Umstellungen macht auch diese zunächst einmal Arbeit.

Die Stadt Bochum führte das System bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 ein, so dass auch wir als Volkshochschule Sie um Ihre Mithilfe und Verständnis bitten möchten. Um weiterhin problemlos Kursgebühren von Ihrem Konto abbuchen oder Erstattungen zurückbuchen zu können, benötigen wir Ihre Internationale Bankkontonummer (IBAN) und die Internationale Bankleitzahl (BIC) Ihres Instituts. Beides sollte auf Ihrem Kontoauszug stehen, kann aber natürlich auch bei Ihrem Geldinstitut erfragt werden.

Des weiteren verlangt die neue Rechtslage einmalig ein sog. Mandat, welches der Einzugsermächtigung entspricht. Ohne ein solches können wir leider keine Abbuchung von Ihrem Konto vornehmen; eine inkl. Bankdaten übermittelte Onlineanmeldung wird der Erteilung eines Mandats gleichgesetzt.

Zur Erteilung des Mandats verwenden Sie bitte das vorgefertigte Formular, welches hier zum Download angeboten wird. SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung

Eine Zusendung des ausgefüllten Formulars per Fax oder E-Mail ist leider nicht möglich! Wir benötigen das papiergebundene Mandat mit Ihrer eigenhändigen originalen Unterschrift.

Ermäßigungen

Es gibt keine vollständige Befreiung von den Kursgebühren außer für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit den eingetragenen Merkmalen B oder H im Schwerbehindertenausweis. Dafür sind
eine Fülle von Veranstaltungen, die wir zur Grundbildung zählen, unentgeltlich oder zu einem sehr geringen Preis von maximal 13,- EUR zu haben.
Andererseits gibt es besondere Angebote, wie Kleingruppen oder Intensivkurse oder solche Angebote, die nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes NRW nicht mehr refinanziert werden, bei
denen es keine Ermäßigung gibt.
Die Ermäßigungen beziehen sich nur auf den Preis der Kurse, nicht auf Kostenumlagen für EDV- und Gerätenutzung.
Sie erhalten die Ermäßigungen auch, wenn Sie nicht Bürgerin oder Bürger der Stadt Bochum sind.
Ermäßigungen erhalten Sie nicht, wenn Ihnen für Ihren Kurs eine Förderung durch andere Träger zusteht. Bei Anspruch auf Ermäßigung fügen Sie bitte Ihrer Anmeldekarte einen in den letzten sechs Monaten
ausgestellten Nachweis bei oder - falls Sie sich im Internet angemeldet haben - reichen Sie dieses Dokument vor Beginn Ihres Kurses nach.

Begleitpersonen Schwerbehinderter

... erhalten freien Zugang zu allen Veranstaltungen und Kursen der VHS, wenn die von ihnen begleiteten Schwer­behinderten das Merkmal B oder H im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.

Ermäßigungen von 70 %

... erhalten Personen, die als Bedürftige einen von der Stadt Bochum ausgestellten Vergünstigungsausweis oder ein dementsprechendes Dokument anderer Kommunen vorweisen. Dies sind genauer:

Personen, deren Einkommen die folgende ­Grenze nicht übersteigt:

  • Grundbeträge der Bedarfs­gemeinschaft entsprechend SGB II / SGB XII, zuzüglich eines Zuschlags von 20 % auf diese Beträge, zuzüglich der Kosten der Unterkunft

Empfänger*innen von Leistungen:

  • zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Dritten Kapitel, Abschnitt 2, Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) mit Ausnahme der ­Empfänger*innen, die einen befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten
  • der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII)
  • der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - (SGB XII)
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ermäßigungen von 40 %

... erhalten Schüler*innen, Auszubildende, Freiwilligendienst-Leistende, Studierende und auch Empfänger*innen des Arbeits­losengeldes I, ­Praktikant*innen im freiwilligen sozialen Jahr und
­„Au Pairs“ und Besitzer*innen der Ehrenamtskarte NRW.

Kurse ohne Ermäßigung

Einzelne Kurse oder Kurssysteme (s.o. „Ermäßigungen“) können von der Ermäßigung ausgeschlossen werden, wenn dies bei den Kursangeboten vermerkt ist oder nachträglich mit Ihnen so vereinbart wird, damit Kurse wegen zu geringer Nachfrage nicht eingestellt werden müssen.
Einzelveranstaltungen werden nur ermäßigt, wenn dies im Einzelfall so im Programmheft ausgewiesen ist.

Anmeldebestätigung

Wir sind Ihnen fest verpflichtet.
Ihre Anmeldung ist für Sie und die Volkshoch­schule verbindlich.

Sie erhalten nur dann - und auch nur per E-Mail - eine An­meldebe­stä­ti­gung, wenn Sie uns diesen Wunsch und Ihre E-Mail-Adresse bei der Anmeldung mitteilen!

Es gibt keine gesonderten Einladungen zum ersten Kurstermin. Nur dann, wenn der von Ihnen gewünschte Kurs ­bereits ausgebucht ist oder sich Änderungen ergeben, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, Ihr Konto wird dann natürlich nicht belastet.

Zahlung und Fälligkeit

Das Kursentgelt wird mit der Anmeldung fällig. ­Beträge, die ­überwiesen werden, müssen ­innerhalb von 14 ­Tagen nach Rechnungs­zu­stellung bei der VHS eingegangen sein. Haben Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt, wird das Kursentgelt von Ihrem Bankkonto, frühestens 2 ­Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung, abgebucht.

Kurswechsel, Rücktritt, Rückzahlung

Bitte kommen Sie zum ersten Kurstermin. Können Sie überhaupt nicht teilnehmen, teilen Sie dies ­unserer Geschäftsstelle bitte mit, denn wir werden freie ­Kursplätze möglichst sofort wieder besetzen, um unsere Wartelisten abzuarbeiten.
Auch wenn Sie nicht am Kurs teilnehmen, müssen wir leider darauf bestehen, dass Sie das Kursentgelt zahlen.
Das Wechseln von einem Kurs in einen anderen ist nur nach Rücksprache mit dem/der zuständigen Fachbereichsleiter*in möglich. Wer zuständig ist, entnehmen Sie am besten der Kopfzeile des jeweiligen Angebotskategorie. Nur wenn ein Kurs vorzeitig endet, kann das Entgelt ganz oder anteilig zurückgezahlt werden.  
Ein Rücktritt von Kursen und vor allem von ­Wochenendveranstaltungen ist nur bei der Geschäftsstelle der vhs vor Beginn möglich. Die Entgeltregelungen der Stadt Bochum
regeln dies in § 2 Abschnitt C Nr. IV Abs. 6. 
Abmeldungen für Kurse in Wochenendform ­müssen spätestens vier Wochen vor Beginn eingegangen sein.
Abmeldungen von Studienreisen und Studienfahrten müssen der vhs spätestens sechs Wochen vor ­Reisebeginn schriftlich vorliegen, sonst sind Sie zur vollen Zahlung verpflichtet.
Telefonische Anmeldungen oder Abmeldungen bei Kursleitenden sind nicht möglich.
Die Stornogebühr beträgt 9,- EUR.

Ratenzahlung

Wenn für einen Kurs mehr als 50,- EUR gezahlt werden muss, kann das Entgelt in zwei Raten bezahlt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die vhs-Geschäftsstelle im Raum 1060 des BVZ.

Unterrichtsmaterial

Die Kosten für Unterrichtsmaterial wie zum Beispiel ­Bücher und ­Bastelmaterial müssen Sie selbst tragen.

Teilnahmezahl

In der Regel kommt ein Kurs nur zustande, wenn die Mindestzahl an Teilnehmer*innen erreicht ist.

Eine Unterrichtsstunde (UStd.) hat die Dauer von 45 Minuten. Bei Veranstaltungen an Wochenenden gelten die angegebenen Unter­richtsstunden einschließlich Pausen­zei­ten.

Benachrichtigungen zwischendurch

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an! Dann können wir Sie benachrichtigen, wenn zum Beispiel ein Kurs verlegt wird oder sonstige Änderungen eintreten.

Versicherungsschutz, Haftung

Teilnehmer*innen an Schulabschlusslehrgängen haben unter be­stimmten Voraus­setzungen Unfallversicherungsschutz nach den Grundsätzen des Gemeindeunfall­ver­siche­rungs­­verbandes Westfalen-Lippe.
Bei Studienreisen und Studienfahrten tritt die ­Volkshochschule nur als Vermittlerin auf. ­Hier ­gelten die allgemeinen Reisebedingungen, die B­eförderungsbestimmungen sowie die Vertragsbedingungen der übrigen Leistungsträger (Hotel, ­Restaurants, Busunternehmen usw.).

Datenschutz

Hinweis nach Datenschutz­gesetz:
Name und Bankverbindung werden zur Entgelt­abrechnung in einer Datei gespeichert. Eine Datenübermittlung erfolgt nur an das einziehende Bank­institut. Für statistische Zwecke erfolgt eine Daten­auswertung anonym.

Detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz

Informationen zu Entgelten und Teilnahmebedingungen (Stand 18-11-2021)

Volkshochschule Bochum

Gustav-Heinemann-Platz 2-6 | 44787 Bochum
Tel:  0234 / 910-15 55
Fax: 0234 / 910-17 47
E-Mail: vhs(at)bochum.de

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) finden Sie hier.

Kontakt

Sie haben Lob oder Kritik? Das Kontaktformular finden Sie hier.